Gesundheitsuntersuchung

Patienten der gesetzlichen Krankenkassen haben ab dem 35. Lebensjahr (zwischen 18 und 35 Jahren einmalig) alle drei Jahre (im HZV jährlich) einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung bei der wesentliche Risikofaktoren für Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes mellitus („Zuckerkrankheit“) erfasst werden.

Dies beinhaltet auch die Bestimmung risikorelevanter Blut- und Urinwerte.