Was sind individuelle Gesundheitsleistungen?
Viele Untersuchungen sind heutzutage nicht mehr Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder werden nur unter gewissen Voraussetzungen (bei bestimmten Symptomen oder Grunderkrankungen) von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Diese Leistungen können folglich nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, sondern müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Vor der Durchführung dieser individuellen Gesundheitsleistungen (sog. IGeL) erfolgt eine Aufklärung über Art und Umfang der Untersuchungen sowie die für Sie daraus entstehenden Kosten.
Daraufhin wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, die Untersuchungen durchgeführt und Sie erhalten eine separate Rechnung über die durchgeführten Leistungen, welche Sie dann bei uns begleichen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Maßstab der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Analog zu dieser, sofern keine entsprechende Ziffer für die Leistung zur Verfügung steht.
Welche individuellen Gesundheitsleistungen bieten wir an?
-
Erweiterte Check-Up-Untersuchung
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten ab dem 35. Lebensjahr meist alle 3 Jahre die Möglichkeit für eine Gesundheitsuntersuchung. Hier wird eine körperliche Untersuchung sowie einige Basis-Laborwerte druchgeführt. Möchten Sie weitere Untersuchungen, wie z.B. EKG-Untersuchungen oder bestimmte Laborwerte (z.B. Vitamin-Bestimmung), sprechen Sie uns an und wir erstellen Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag. Laborkosten werden separat durch das durchführende Labor abgerechnet.
-
Bauchultraschall
Sofern die Untersuchung nicht durch eine medizinische Indikation eine Kassenleistung ist. Gerne informieren wir Sie darüber, in welchem Fall ein Bauchultraschall als individuelle Gesundheitsleistung abgerechnet werden muss.
-
Schilddrüsenultraschall
Sofern die Untersuchung nicht durch eine medizinische Indikation eine Kassenleistung ist. Gerne informieren wir Sie darüber, in welchem Fall ein Schilddrüsenultraschall als individuelle Gesundheitsleistung abgerechnet werden muss.
-
Lungenfunktionsuntersuchung
Sofern die Untersuchung nicht durch eine medizinische Indikation eine Kassenleistung ist. Gerne informieren wir Sie darüber, in welchem Fall eine Lungenfunktionsprüfung als individuelle Gesundheitsleistung abgerechnet werden muss.
-
Reiseimpfberatung
Einige gesetzliche Krankenkassen und die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen Teile oder sogar die vollständige Reiseimpfung. Nehmen Sie hier bitte vor Inanspruchnahme Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, um die Kostenregelung der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen.
-
Beratung/Erstellung einer Patientenverfügung
Wenn Sie ein Interesse an einer medizinischen Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung (keine juristische Beratung) haben, sprechen Sie uns gerne an. Die Kosten richten sich nach dem konkreten Umfang der Beratungstätigkeit bzw. der benötigten Zeit.
-
Erstellung von Gutachten/Attesten (z.B. für den Rechtsanwalt) € 17,43 - 40,22
Sofern Gutachten nicht durch die Kranken- oder Rentenversicherung angefordert werden, müssen diese als individuelle Gesundheitsleistung von Ihnen bezahlt werden. In einigen Fällen (z.B. Lebensversicherungen) übernehmen die Auftraggeber nachträglich Ihre Kosten oder stellen bereits vorab eine Kostenübernahmeerklärung aus.