Fragen an den Hausarzt

Warum muss man beim Arzt trotz Termin manchmal warten?

Man kann im Voraus zwar durch gezieltes Fragen bereits abschätzen, was der Patient für ein Problem haben könnte und wie lange man für die Lösung dieses Problems benötigt, jedoch zeigt sich in der Medizin immer wieder, dass aus einem ursprünglich einfach zu lösenden Problem ein komplexer Fall mit weiterführender Diagnostik (z.B. EKG oder Ultraschall) entstehen kann. Wir möchten dieses Problem dann gerne sofort für Sie lösen.

Selbst mit eingeplanten  „Pufferterminen“ ist dann eine steigende Wartezeit nicht zu verhindern. Hier sind die schweren Nofälle (Herzinfarkte, Schlaganfälle, etc.) oder notfällige Hausbesuche noch nicht mit einbezogen.

Sollten Sie bei uns also mal eine längere Wartezeit erleben, möchten wir Sie bitten, einfach höflich nachzufragen, wie lange es noch dauert. Wir geben uns die größte Mühe, vereinbarte Termine einzuhalten. Sie können zur Vermeidung von Wartezeiten beitragen, in dem Sie bei uns möglichst vorab Termine vereinbaren und zum vereinbarten Termin pünktlich erscheinen.

Ich möchte gerne ein großes Blutbild haben und der Arzt weigert sich!

Wir werden häufig mit dem Wunsch aufgesucht, ein „großes Blutbild“ zu machen.

Um erstmal den Begriff „großes Blutbild“ zu klären, muss man wissen, dass es sich hierbei lediglich um die Auszählung und genaueren Differenzierung der Zellen im Blut (Rote und weiße Blutkörperchen sowie Blutplättchen) handelt. Hieraus kann man, abgesehen von einigen Blutkrebsarten und Infekten, eher wenig über den Gesamtzustand des Körpers ablesen.

In der Regel besteht also der Wunsch nach einer „umfassenden Blutuntersuchung“ (z.b. Blutbild,  Leber-, Nieren- und Schilddrüsenwerte). 

Als Hausarzt möchte man dem Wunsch nach Sicherheit („Ist in meinem Blut alles in Ordnung, wird es meinem Körper schon gut gehen!“) gerne nachgehen, jedoch ist dies a) eine trügerische Sicherheit, denn viele, teilweise auch bedrohliche Erkrankungen, müssen nicht mit Blutveränderungen einhergehen und b) ein Wunsch, der mit der Maßgabe des wirtschaftlichen Arbeitens leider oft nicht vereinbar ist.

Als Ärzte verpflichtet uns das Sozialgesetzbuch V (§12, Absatz 1) zu Folgendem:

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können die Versicherten nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer (Ärzte; Anm. d. Autors) nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Das bedeutet für uns, wenn wir unser Laborbudget überschreiten, kann uns eine Überprüfung und im schlimmsten Fall ein Regress drohen. Das heißt, schlussendlich bezahlen wir Ihre Laborleistung als Strafzahlung. Je nach Höhe des Regresses kann dies eine Praxis auch mal in Existenznot bringen.

Wir untersuchen selbstverständlich gerne Ihr Blut, wenn es medizinisch geboten ist, jedoch tun wir dies verdachtsbezogen und differenziert. „Mal schauen, ob alles gut ist“ ist vom Gesetzgeber, abgesehen von einigen risikorelevanten Blutwerten im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung, so leider nicht vorgesehen.

Warum ist es so schwer einen Hausarzt zu finden?

Die Allgemeinmedizin wurde als „Facharzt für Nichts Besonderes“ lange Zeit in der Ausbildung und Förderung von Niederlassungen stark vernachlässigt. Als Folge dessen ging die Zahl der Niederlassungen, vor allem in den Stadtrand- und ländlichen Gebieten deutlich zurück. Mit jedem Allgemeinmediziner, der aus Altersgründen ausschied, wurde die Lücke größer und die Patienten mussten auf weniger Praxen „verteilt“ werden. 

Inzwischen hat die Politik zumindest ansatzweise verstanden, dass ohne massive Investitionen die hausärztliche Versorgung, zumindest auf dem Land zusammenbrechen wird.

Da diese Einsicht jedoch sehr spät kommt, wird es noch einige Jahre vielleicht auch Jahrzehnte dauern, bis die zunehmende Zahl weiterbildungswilliger junger Ärzte in die Niederlassung kommt und die entstandene Lücke schließen kann.

Bis dahin werden die bestehenden Praxen, so wie wir es tun, versuchen eine größtmögliche Zahl an Patienten zu versorgen. Jedoch leidet ab einer gewissen Anzahl an Patienten pro Arzt/Praxis die Qualität für alle Patienten, was in unserem Verständnis nicht hinnehmbar ist.

Wir bitten Sie daher um Verständnis, wenn wir Sie als Patient ablehnen mussten. Wenn wir einen Patienten aufnehmen, möchten wir in der Lage sein, eine bestmögliche Versorgung zu gestalten.

Ich habe Rückenschmerzen, aber der Arzt will mir keine Spritze geben!

Viele Patienten leiden unter akuten Rücken- oder Gelenkschmerzen, die eine solche Stärke haben, dass der Alltag dadurch massiv eingeschränkt wird. Der Wunsch nach schneller Linderung ist in dieser Situation absolut verständlich. „Die Spritze“ wird in diesem Fall landläufig als schnellste und wirkungsvollste Maßnahmen gesehen. Leider trifft, wissenschaftlich betrachtet, weder das Eine noch das Andere zu.

Intramuskuläre Injektionen von Schmerzmitteln, Kortison oder dem Gemisch aus beidem, zeigen, nach aktueller Studienlage, weder eine schnellere Anschlagzeit noch einen höheren Wirkungsgrad als oral verabreichte Medikamente (Tabletten, Kapseln). Vermutlich spielt der Placeboeffekt eine deutliche Rolle, so dass sich die Mär von der heilenden Spritze hartnäckig hält. Studien können dies zumindest nicht belegen.

Anders verhält es sich bei bildgebungsgestützter Injektionen in Zielstrukturen (z.B. CT-gestützte Infiltration der Wirbelgelenke, ultraschallgestützte Infiltration der Schulter und des Knies), da hier das Schmerzmittel bzw. das Cortison an die entzündete Zielstruktur direkt herangebracht wird. So kann in der Regel ein höherer Wirkungsgrad und eine geringere Nebenwirkungsrate (z.B. Magenschmerzen) vermieden werden. Allerdings ist auch diese Form von Injektion nicht frei von Risiko.

Das Risiko von Infektionen ist bei jeder Form von Injektion gegeben. Jedoch kann dieses bei Vorgehen unter sterilen Verhältnissen weitgehend reduziert werden. Das minimal Restrisiko wird für die höhere Wirkung hierbei in Kauf genommen.

Da bei der „ungezielten“ Spritze in den Muskel keine höhere Wirkung oder ein schnellerer Wirkeintritt zu erwarten ist, macht die Inkaufnahme von noch so kleinen Risiken keinen Sinn.

Auch die Einwilligung des Patienten bzw. der Wunsch eine Spritze auf eigene Verantwortung zu erhalten befreit uns, als Ärzte, nicht von der Haftung, wie in einer aktuellen Urteilsbestätigung durch den Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 355/18, Beschluss vom 12. März) dargestellt.

Aus diesem Grund führen wir in unserer Praxis keine intramuskulären Injektion von Schmerzmittel/Cortison durch. Gerne überweisen wir Sie jedoch zu einem Orthopäden oder Schmerzmediziner um zu klären, ob die Indikation bzw. Möglichkeit für eine bildgebungsgestützte Injektion besteht.