Hausarztzentrierte Versorgung

Was bedeutet eigentlich Hausarztzentrierte Versorgung?

Die Abrechnung  unserer Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt regulär über die Kassenärztlichen Vereinigungen (hier sind alle Fachärzte und Hausärzte vertreten). Seit 2009 besteht für Hausärzte die Möglichkeit, im Rahmen der „Hausarztzentrierten Versorgung“ (HZV), sogenannte Selektivverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen abzuschließen.

Das bedeutet, dass die Hausärzte ohne Zwischenschaltung der Kassenärztlichen Vereinigung direkt mit den Kassen abrechnen können. Die damit frei gewordenen Ressourcen (weniger Verwaltungsaufwand) können in die direkte Patientenversorgung fließen.

Im HZV wird die Vergütung nach Leistung (der Arzt muss zwingend eine Untersuchung durchführen um bezahlt zu werden) verlassen hin zu einer „Vergütung nach Vorhaltung“. Wenn Ihr Hausarzt sich also viel weiterbildet und teure Geräte vorhält, um Ihnen die bestmögliche Versorgung am Wohnort zu gewährleisten, so wird diese Vorhaltung entlohnt. 

Welchen Vorteil habe ich als Patient von der Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung?

 Unter anderem haben Sie folgende Vorteile.

  • Weniger Verwaltungsaufwand im laufenden Betrieb bietet uns die Möglichkeit mehr Zeit in Ihre direkte Versorgung zu investieren.
  • Am HZV teilnehmende Hausärzte verpflichten sich, zusätzlich zu Ihrer normalen Fortbildungsverpflichtung, an regelmäßigen Qualitätszirkeln teilzunehmen. So bleibt Ihr Hausarzt durchgehend auf dem neuesten Stand der Medizin.
  • Sie haben das Anrecht auf eine jährliche Gesundheitsuntersuchung mit Abnahme risikorelevanter Blutwerte (regulär alle drei Jahre)
  • Durch Abschluss von Rabattverträgen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Pharmaunternehmen profitieren Sie bei der Verschreibung einiger rabattierter Arzneimittel vom Wegfall der Rezeptgebühr

Gibt es Dinge, die ich bei der Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung beachten muss?

Die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig, jedoch müssen Sie sich an die Rahmenbedingungen des Vertrages halten.

  • Sie binden sich für ein Jahr an den von Ihnen gewählten Hausarzt (vorzeitiger Hausarztwechsel natürlich bei Umzug oder Praxisaufgabe)
  • Fachärzte dürfen nur nach Überweisung durch Ihren Hausarzt in Anspruch genommen werden (ausgenommen Notfälle, Frauen-, Augen- und Kinderärzte)
  • im Vertretungsfall suchen Sie einen anderen HZV-teilnehmenden Hausarzt auf (in unserem Fall alle Philippsburger Kollegen)